Das Leben, insbesondere das meiner gewerblichen Mandanten, spielt sich in Verträgen ab. Einen Vertrag vorausschauend zu entwerfen, in der Vertragsabwicklung eine Störung frühzeitig zu erkennen und die Krise eines Vertrages zu managen, das ist etwas, was ich unter anspruchsvoller anwaltlicher Tätigkeit verstehe. Ob sich die Verträge im Bereich des Grundstücksrechts, des Werkvertragsrechts oder des Kaufrechts bewegen, ist dabei häufig gar nicht entscheidend. Auch erbrechtliche Verträge oder Fragestellungen sind eine Herausforderung für die anwaltliche Tätigkeit. Bei allen Verträgen und vertraglichen Konflikten gibt es neben den juristischen immer noch andere Fragestellungen: moralische, wirtschaftliche, steuerliche u.v.m. Eine Rechtsberatung, die nur die juristischen Probleme behandelt, greift zwingend zu kurz.
Viele Konflikte aus Verträgen sind allein dem Umstand geschuldet, dass eine Partei nicht weiß, „was sich gehört“. Das ist eigentlich keine Schande, da sich das häufig nicht auf den ersten Blick aufdrängt. Wenn die Partei dabei aber anwaltlich vertreten ist, dann ist das beschämend, weil ein Jurist wissen müsste, was ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ist. Die Unkenntnis über das, was sich gehört, ist im übrigen auch die Ursache dafür, dass Konflikte ausufern.
AGB steht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für die Geschäftspraxis hilfreich sind, sind nicht einfach zu erstellen. Deshalb sind sie in der Regel auch sehr teuer. Viele behelfen sich daher mit abschreiben. Allerdings kann billiger sein, auf viele Klauseln zu Gunsten weniger und wichtiger zu verzichten. Denn lange und komplizierte AGB´s sind häufig auch in der Praxis hinderlich. Was man braucht und wie man Allgemeine Geschäftsbedingungen in der kaufmännischen Praxis einsetzen kann und muss, lässt sich nur auf einer vernünftigen Praxisanalyse ermitteln. Erst wenn man genau analysiert hat, welchen Risiken man dringend vertraglich begegnen muss, weiß man, was der Regelung bedarf. Dieses Minimum zu erkennen und dann optimal auszufüllen, muss dann nicht einmal mehr teuer sein.
Das Baurecht oder besser: Werkvertragsrecht ist ein gutes Beispiel dafür, welche Probleme unser Rechts- und Wirtschaftssystem aufwirft. Längst hat die Politik erkannt, dass es bereits ein gesellschaftliches Phänomen ist, dass Handwerker und/ oder Bauunternehmer zum Teil vorsätzlich um ihren Werklohn geprellt werden. Dabei sind nicht einmal die richtig großen Baukonzerne, wenn sie Subunternehmer beauftragen, für die anderen ein gutes Vorbild. Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber scheinen auch nur ein Interesse zu haben: Nicht das zu bezahlen, was eigentlich vertraglich geschuldet ist. Das Bau- und Werkvertragsrecht bietet für die Entwicklung einer überlegenen Prozessstrategie gerade deshalb ein so ideales Feld, weil der, der hier vor und während des Konfliktes gut beraten ist, einen besonders großen Nutzen hat.
Erbrechtliche Vertragsgestaltungen entwickele ich im Detail gar nicht, wenn es über ein einfaches Testament hinausgeht. Dafür arbeite ich mit einem hervorragenden Notar zusammen, der das besser und billiger macht. Wobei ein guter juristischer Berater aber zunächst gebraucht wird: Die richtigen Fragestellungen zu entwickeln. Wann muss die Unternehmensnachfolge angegangen werden? Wann kann die Verantwortung auf die Kinder übertragen werden? Wieviel Kontrolle ist dabei nötig? Sollen die Kinder gerecht behandelt werden? Wie soll der Ehepartner gestellt sein? Sollen die Erben in die Überlegungen eingebunden werden?