Konflikte und ihre Bewältigung bestimmen einen wesentlichen Teil unseres Lebens. Konflikte können uns schwächen, den Schlaf rauben, ja sogar krank machen. Sie können uns aber auch stärken - wenn wir aus der Bewältigung des Konflikts gelernt haben.
Die entscheidende Frage ist: Welchen Konflikt nehme ich an, welchen vermeide ich unter allen Umständen, welchen versuche ich zumindest klein zu halten? Und vor allem: Welche Instrumente stehen mir denn überhaupt zur Verfügung? Wie sind meine Erfolgsaussichten? Welchen Preis muss ich zahlen?
Nach 20 Jahren forensischer Tätigkeit weiß ich, dass der schnelle Weg zum Gericht nicht immer der beste ist. Deshalb will ich Sie beraten. Ihnen bei der Risikoabwägung helfen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie diese Hilfe zu würdigen wissen können, sollten Sie den link Selbsttest ausprobieren.
Weil mir eine umfassende Konfliktberatung schon lange ein ernsthaftes persönliches Anliegen ist, arbeite ich gerne mit anderen Fachleuten, insbesondere Psychologen zusammen. Die Strukturen von Konflikten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen, zwischen dem Bürger und dem Staat und die inneren Konflikte, soweit sie juristische Relevanz haben, und die Strategien, diese Konflikte zu bewältigen, sind wissenschaftlich m.E. immer noch nicht ausreichend erforscht. Und in der anwaltlichen Ausbildung und Praxis spielt diese Fragestellung überhaupt keine Rolle. Was nutzt Ihnen aber selbst noch so ein guter Fachanwalt, wenn er keine Ahnung davon, hat wie man einen Konflikt strategisch angeht?
Wenn Sie wisen wollen, ob Sie mich in einem Konfliktfall beauftragen können, möchte ich Ihnen den "Selbsttest" empfehlen. Vielleicht klicken Sie ja einmal auf den Link.
Krisenmanagement kennt fast jeder. Banken und viele große Unternehmen haben nicht nur eigene Abteilungen, manchmal sogar Tochterunternehmen, die sich mit der Bewältigung notleidender Vertragsverhältnisse beschäftigen. Selten habe ich erlebt, dass das professionell ausgelegte Krisenmanagement zu einer effektiven und größtmöglichen Schadenbegrenzung für das Unternehmen führt. Dies liegt im System. Der Sachbearbeiter, der einen Verzicht mit einem Schuldner (= ehemaliger Vertragspartner) vereinbart, muss seine Entscheidung rechtfertigen. Wenn eine Forderung ausgebucht werden muss, ist dafür niemand verantwortlich.
Die Kunst, eine Krise optimal zu managen, besteht in der Kunst des Machbaren. Dazu muss man ausloten, was man dem Schuldner zumuten kann. Einfach nur zu fordern und den Schuldner in die Insolvenz (mit oder ohne Restschuldbefreiung) zu treiben, bringt regelmäßig weniger, vergrößert sogar den Schaden.
Mein - durchaus verhasster - Mathelehrer hat mir auf der Schule folgenden Satz mitgegeben, der für mich noch heute wichtig ist:
Wenn Dein Kopf und der eines anderen zusammenstoßen und es hohl klingt, dann muss es nicht zwangsläuig an dem anderen liegen.
Sind Sie bereit, Ihre Position zu überprüfen?
Folgende Fragen werde ich Ihnen stellen, wenn Sie mir einen Konflikt schildern, bei dessen Bewältigung ich Ihnen vielleicht helfen könnte:
Sind Sie sicher, dass Sie den Sachverhalt, so wie Sie ihn sehen, annähernd realistisch wiedergeben?
Sind Sie sicher, dass Sie in der Auseinandersetzung, die rechtlich / ethisch zutreffende Position vertreten, also "im Recht" sind?
Würde es Sie interessieren, wenn ich Ihre Antworten überprüfen würde?
Wenn Sie die beiden ersten Fragen mit Ja, die Dritte mit Nein beantworten, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen, den solche Fragen nicht interessieren. Sie werden keine Probleme haben, einen solchen Anwalt zu finden.
Wenn Sie meinen "Aufnahmetest" bestanden haben, dann sehen Sie vielleicht doch noch einmal unter "Test bestanden" nach.
Test bestanden. Sie wollen es wissen.
a) Wir stellen fest, der Sachverhalt, den Sie schildern, hat eine erste Belastungsprobe bestanden und Sie sind im Recht. Das ist mir natürlich am liebsten.
Jetzt versuchen wir daraus eine vernünftige Strategie zu entwickeln. Mit dieser Basis sollte ein gutes Ergebnis kein wirkliches Problem sein. Aber Achtung: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Und der Gegner, der "im Unrecht" ist, möchte deswegen immer noch leben, seine Existenz verteidigen, seine Kinder ernähren und sein Gesicht wahren können. Bei manchen Gegnern gibt es keine Gnade oder zumindest kein Nachgeben. Aber bei manchen sollte man vielleicht bedenken, dass sie - obwohl im Unrecht -keine Wahl haben, wenn die vollständige Ausnutzung Ihrer Rechtsposition den wirtschaftlichen oder persönlichen GAU bedeuten würde. Dann könnte das Angebot, den Gegner mit einem blauen Auge davon kommen zu lassen, für Sie - kaufmännisch betrachtet - der größtmögliche Gewinn sein. Der größtmögliche Verlust des Gegners ist nicht automatisch Ihr Gewinn.
b) Ihr Sachverhalt hat Lücken und/oder Ihre Rechtsposition ist angreifbar.
Wir versuchen, das Beste daraus zu machen. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich vergallopiert. Sie haben Ihrem Vertragspartner, Ihrem "Gegner" Unrecht getan. Was erwarten Sie von Ihrem Rechtsberater? Dass er Ihnen zu Ihrem Unrecht verhilft? Suchen Sie sich einen anderen Anwalt! Erwarten Sie dagegen, dass er Ihnen hilft, Ihren Fehler auszumerzen, dann würde ich gern mit Ihnen zusamenarbeiten. Denn Fehler hat der andere meistens auch gemacht und das kann man auszunutzen, um ein Ergebnis zu erzielen, mit dem Sie gut leben können und dass Ihnen vielleicht sogar das gute Gefühl gibt, wieder "im Recht" zu sein,