Arbeitsrecht war schon immer ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Sicher ist hier vieles unbefriedigend und nur durch Richterrecht geregelt. Aber meine Vorstellung von einer strategischen und auf Konfliktvermeidung und -begrenzung angelegten Beratung kann hier besondere Wirkung entfalten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ich den Arbeitgeber vertrete und schon bei den Fragen der Vertragsgestaltung beraten kann. Ein Arbeitgeber, der vor einer personellen Maßnahme keinen Rechtsrat einholt, bezahlt das meistens teuer. Sieht der Berater nur seine - juristische - Fragestellung und fragt die anderen nicht wenigstens ab, ist ein Schaden auch häufig vorprogrammiert, weil jedes Verhalten, das der Arbeitnehmer nicht akzeptieren kann, unweigerlich zum Arbeitsgericht führt.
Die Vertretung des Arbeitnehmers ist regelmäßig ebenso anspruchsvoll. Insbesondere weil man sich dort zur Vermeidung der Eskalation eines Konfliktes im Hintergrund halten sollte. Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, gibt es zu dem Prozess vor dem Arbeitsgericht sicher regelmäßig keine Alternative. Nur wer hier die Prozessaussichten sicher voraussagen und die prozessualen Möglichkeiten sinnvoll anwenden kann, kann die Möglichkeiten für den Mandanten ausschöpfen.
Für größere mittelständige Betriebe wäre die Einrichtung einer Gütestelle zu empfehlen.
Mich erstaunt immer wieder, wie wenig bei der Personalführung darauf geachtet wird, dass die Entscheidungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer und insbesondere den einzelnen Arbeitnehmer nachvollziehbar sind. Jeder gute Unternehmer weiß, dass Gerichtsprozesse grundsätzlich langwierig, Risiko behaftet und teuer sind.Wieso versuchen so wenig Arbeitgeber, sich ein effektiveres Forum zu schaffen, vor dem Konflikte schnell und effektiv beigelegt werden können?
Lange hat man gedacht, dass mobbing eine Erfindung hysterischer Arbeitnehmer wäre. Die Erkenntnis, dass dem nicht so ist, setzt sich allmählich durch. Es gibt viele Arbeitgeber, die nicht im Bewusstsein haben, dass sie ihren Mitarbeitern Fürsorge schulden. Die Arbeitnehmer haben mit dem AGG, dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, eine Waffe in die Hand bekommen, deren Schärfe und Durchschlagskraft man zur Zeit nur vermuten kann, weil es noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt. Auch wenn ich rechtspolitisch über das Gesetz nicht sehr glücklich bin, scheint es mir doch auch nicht nur schlecht zu sein, dass ein Arbeitgeber vermutlich nicht mehr lange sanktionslos einem Arbeitnehmer das Leben so schwer machen kann, dass dieser einfach gehen muss.