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Hans Theisen | Rechtsanwalt

Arbeitsrecht war schon immer ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Sicher ist hier vieles unbefriedigend und nur durch Richterrecht geregelt. Aber meine Vorstellung von einer strategischen und auf Konfliktvermeidung und -begrenzung angelegten Beratung kann hier besondere Wirkung entfalten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ich den Arbeitgeber vertrete und schon bei den Fragen der Vertragsgestaltung beraten kann. Ein Arbeitgeber, der vor einer personellen Maßnahme keinen Rechtsrat einholt, bezahlt das meistens teuer. Sieht der Berater nur seine - juristische - Fragestellung und fragt die anderen nicht wenigstens ab, ist ein Schaden auch häufig vorprogrammiert, weil jedes Verhalten, das der Arbeitnehmer nicht akzeptieren kann, unweigerlich zum Arbeitsgericht führt.

 

Die Vertretung des Arbeitnehmers ist regelmäßig ebenso anspruchsvoll. Insbesondere weil man sich dort zur Vermeidung der Eskalation eines Konfliktes im Hintergrund halten sollte. Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, gibt es zu dem Prozess vor dem Arbeitsgericht sicher regelmäßig keine Alternative. Nur wer hier die Prozessaussichten sicher voraussagen und die prozessualen Möglichkeiten sinnvoll anwenden kann, kann die Möglichkeiten für den Mandanten ausschöpfen.

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