Seit 2002 bin ich staatlich anerkannte Gütestelle, wenn Sie so wollen: vom Staat anerkannter Schlichter.
Das Güteverfahren ist wie das Mediationsverfahren freiwillig und auf Konsens ausgerichtet. Die Arbeitsweise des Schlichters ähnelt aber mehr der eines Schiedsrichters. Am Ende des Güteverfahrens steht entweder ein Vergleich, der auch darin bestehen kann, wie der Streit - etwa durch einen Sachverständigen im Wege einer Schiedsgutachtenvereinbarung - weiter entschieden werden soll, oder durch die Feststellung, dass das Güteverfahren gescheitert ist.
Entscheidender Vorteil des Güteverfahrens: Wenn die Parteien wirklich interessiert sind, ihren Konflikt zu verstehen, zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen und ein Mediationsverfahren nicht in Frage kommt, dürfte dieses Verfahren das Schnellste und Effektivste sein. Wenn die Parteien selbst anwaltlich vertreten sind, ist es kaum denkbar, dass man nicht in sehr kurzer Zeit zu einem Ergebnis kommt, mit dem die Parteien auch wirklich einerstanden sind.
Meine Vefahrensordnung für das Gütevefahren sende ich Ihnen gerne zu.
Die Kosten für die Gütestelle sind, da ich auf Stundenhonorarbasis arbeite, bei größeren Gegenstandswerten ein weiteres Argument für diesen Weg. Der Vergleich kann leicht für vollstreckbar erklärt werden und die Anrufung der Gütestelle führt zu einer Hemmung der Verjährung.